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BGH, 03.05.1957 - 1 StR 73/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 06.10.1955 - 3 StR 279/55
Auszug aus BGH, 03.05.1957 - 1 StR 73/57
Die Höhe der Einzelstrafen und der Gesamtstrafe kann für sich betrachtet aus Rechtsgründen nicht beanstandet werden (vgl BGHSt 8, 205, 210 f) [BGH 06.10.1955 - 3 StR 279/55].